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  • Rattenbekämpfungsverordnung
  • Verordnung Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze
  • Verordnung Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
  • Dokument, das die Anmeldung einer Zweitwohnung durch die Gemeinde Pfarrwerfen zum 11.12.2024 auf Grundlage von § 1 Z. 1, § 9 des Gesetzes über die Zweitwohnungs- und Zweitwohnsitzabgabe sowie der Salzburger Gemeindeordnung 2019, LGBl 9/2020, beschreibt. Es definiert den Bemessungsgegenstand, die Bemessungsgrundlage und die Steuersätze für verschiedene Wohnflächen.
    Verordnung Kommunalabgabe Wohnungsleerstand
  • Dokument mit zwei Spalten Text; die linke Spalte hat 'Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Pfarrwerfen vom 11.12.2024 über die Ausschreibung einer Abgabe auf Zweitwohnsitze', gefolgt von rechtlichen Verweisen und einer Einleitung; die rechte Spalte enthält eine Tabelle mit der Überschrift 'Höhe in € pro Kalenderjahr' und einer Liste von Gebühren basierend auf der Grundstücksgröße.
    Verordnung Kommunalabgabe Zweitwohnsitz

Kontakt

  • Dorfwerfen 4, 5452 Pfarrwerfen, AUT
  • gemeinde@pfarrwerfen.at
  • +43 6468 54100
  • Geschlossen

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