Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Pfarrwerfen auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus:
einer Bildmarke
dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments uno der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Pfarrwerfen gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier