Viele Menschen fühlen sich durch die Möglichkeiten der Medizin zur Verlängerung des Lebens verunsichert. Sie wünschen sich Lebensqualität und Würde bis zuletzt, Respektierung ihres Willens und Schmerzbekämpfung, aber keine Verlängerung des Sterbeprozesses.
Die Frage ist: Was ist, wenn man geistig oder körperlich selbst nicht mehr in der Lage ist, die notwendigen Entscheidungen über die medizinische Versorgung alleine zu treffen oder nicht fähig ist, sie zu artikulieren?
Was gilt dann? Wer entscheidet dann?
Informationsblätter und Broschüren zur „Patientenverfügung“ sowie Formulare liegen am Gemeindeamt auf.
Auskunft gibt weiters Herr Mag. jur. Thomas Russegger von der Salzburger Patientenvertretung unter der Telefonnummer 0662/8042-2083
Informationen der Salzburger Patientenvertretung
Ratgeber Patientenverfügung
Formulierungshilfen
Patientenverfügung (Formular)
Rechtsgrundlage zum Patientenverfügungsgesetz
Weitere Informationen unter HELP.gv.at