Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass

Veröffentlichungsdatum27.02.2012Lesedauer1 MinuteKategorienGemeindeinformation
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Seit 2012 werden alle Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern ungültig, jedes Kind benötigt ab diesem Zeitraum einen eigenen Reisepass zum Grenzübertritt.

Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:

  • Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre
  • Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
  • Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.

Innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums sind prinzipiell Reisedokumente - also entweder ein gültiger Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Insbesondere außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen sehr unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein muss.

Rückfragen und Kontakt: Hafner Gerhard