AbteilungenAktuellesAmtsleiterAmtstafelAnfrage und E-MailBürgermeisterBürgerserviceDein PfarrwerfenDigitaler Ortsplane5-GemeindeEinrichtungenFilialkirche PöhamFinanzdaten - offener HaushaltFormulareFundamtGastronomie/UnterkünfteGebühren und AbgabenGemeindepolitikGemeindevertretungGemeindeverwaltungGemeindewappenGesundheit und SozialesGremien und AusschüsseJobs in der RegionKontaktMitarbeiterInnenMüllabfuhrtermineOrtsgeschichteOrtsvereinePfarrwerfen aktuellSchule und Bildungstatistische DatenThema wählenUnsere AmtssignaturVeranstaltungenVerordnungenVizebürgermeisterinWahlergebnisseWirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Standort: Startseite > Bürgerservice > Zuständigkeiten
Ein Mietvertrag ist eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zwischen einer Vermieterin/einem Vermieter (Eigentümerin/Eigentümer, Hauptmieterin/Hauptmieter) und der Mieterin/dem Mieter (bzw. Untermieterin/Untermieter).
Der Mietvertrag regelt u.a. die Art der Gebrauchsüberlassung von Mietgegenständen (z.B. Wohn- oder Gewerberäume, Grundstücke, Werbeflächen), die Dauer und das vereinbarte Entgelt für die Miete (Mietzins).
Eine allfällige Befristung muss schriftlich vereinbart werden.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion