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Miete ist die Gebrauchsüberlassung an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache auf Zeit gegen Entgelt.
Als Miete wird auch das vereinbarte Entgelt (Mietzins) bezeichnet.
Die Miete von Wohnungen unterliegt in der Regel dem Mietrechtsgesetz, das bestimmte Sonderregelungen, die es für die Vermietung anderer Sachen nicht gibt, vorsieht.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion