Abhängig vom Eintritt des Sterbefalles sind folgende Maßnahmen von den Angehörigen durchzuführen:
Der Tod tritt zu Hause ein
Verständigen Sie zuerst den behandelnden Arzt (oder den Notarzt) zur Todesfeststellung. Anschließend den zuständigen Sprengelarzt. Dieser wird innerhalb von 3 bis 6 Stunden nach Todeszeitpunkt dieTotenbeschau durchführen. Erst danach darf die / der Verstorbene versargt und aufgebahrt werden.
Der Tod tritt im Krankenhaus bzw. im Seniorenheim ein
Der Sprengelarzt wird von der Anstaltsleitung verständigt.
Der Tod tritt nach einem Unfall ein bzw. der Leichnam wird aufgefunden Der anwesende Arzt bzw. die Polizei verständigt den zuständigen Sprengelarzt.